Wenn Sie der Ansicht sind, dass durch eine bereits registrierte .de-Domain Ihre Namens- oder Kennzeichenrechte verletzt werden, können Sie bei der DENIC einen DISPUTE-Eintrag beantragen.
Ein DISPUTE-Eintrag verhindert, dass die betreffende Domain während der rechtlichen Auseinandersetzung auf einen Dritten übertragen wird. Der aktuelle Domaininhaber kann die Domain jedoch weiterhin nutzen.
Wie stelle ich einen DISPUTE-Antrag?
Für die Einrichtung eines DISPUTE-Eintrags müssen Sie gegenüber der DENIC nachweisen, dass Ihnen ein Recht an der betreffenden Domain zustehen könnte. Dazu können beispielsweise Namens- oder Markenrechte gehören.
Für den Antrag werden entsprechende Nachweise benötigt. Die DENIC stellt dafür einen Online-Assistenten sowie ein Formular zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie direkt bei der DENIC zum DISPUTE-Verfahren.
Welche Auswirkungen hat ein DISPUTE-Eintrag?
Solange der DISPUTE-Eintrag besteht, kann die Domain nicht auf einen anderen Domaininhaber übertragen werden. Die bestehende Nutzung der Domain wird durch den Eintrag grundsätzlich nicht verhindert.
Wird die Domain während eines gültigen DISPUTE-Eintrags gelöscht, wird der Inhaber des DISPUTE-Eintrags neuer Inhaber der Domain.
Wie lange gilt ein DISPUTE-Eintrag?
Ein DISPUTE-Eintrag wird zunächst für ein Jahr eingerichtet. Besteht die rechtliche Auseinandersetzung danach weiterhin, kann eine Verlängerung beantragt werden. Dafür müssen erneut entsprechende Nachweise eingereicht werden.
Sobald die Auseinandersetzung beendet ist, muss die DENIC darüber informiert werden, damit der DISPUTE-Eintrag entfernt werden kann.