Wenn Sie der Meinung sind, dass es eine .DE Domainnamen gibt bei dem Sie das Recht haben diesen zu besitzen (z.B. durch Markenrechte), können Sie bei der DENIC einen Dispute-Antrag stellen und versuchen, den aktuellen Domaininhaber zu einer Übergabe zu bewegen. Wenn eine .DE Domain mit einem Dispute Antrag versehen ist, kann diese vom aktuellen Domaininhaber nicht mehr verkauft oder transferiert werden bis die Sachlage geklärt ist.[/ht_message] Wenn um die Inhaberschaft eines Domainnamens ein Rechtsstreit entsteht, kann der Domainvergabestelle DENIC ein Formular zuschickt werden, mit dem der Absender erklärt, dass er ein Anrecht auf die Inhaberschaft des Domainnamens hat. Dann wird zu dem Domainnamen ein DISPUTE-Eintrag erstellt.
Erstellung von DISPUTE-Einträgen
Wenn Sie einen DISPUTE-Antrag einreichen möchten, senden sie bitte der DENIC das ausgefüllte Formular dazu zu und legen die Unterlagen bei, die dies glaubhaft machen.Sobald der Konflikt beigelegt ist, muss der DENIC eine entsprechende Erklärung geschickt werden, damit der Zustand wieder aufgehoben wird.
Auswirkungen von DISPUTE-Einträgen
Wenn ein Domainname einen Dispute-Eintrag hat, können die Kontaktdaten des Inhabers nicht verändert werden. Wird ein Domainname, der sich im DISPUTE-Zustand befindet, gelöscht, fallen die Rechte an dem Domainnamen automatisch demjenigen zu, der den DISPUTE-Antrag gestellt hat.