Kann ich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen?
Wenn die Voraussetzungen nach Artikel 28 DSGVO vorliegen, können Sie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung digital mit uns abschließen.
Ob eine solche Vereinbarung für Sie erforderlich ist, hängt von der Art der Nutzung und Ihrer datenschutzrechtlichen Rolle ab.
Wie wird die Sicherheit bei der Digitalisierung meiner Post gewährleistet?
Die Digitalisierung Ihrer Post erfolgt durch unseren Partner REISSWOLF. Dabei werden organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Ihre Dokumente während der Verarbeitung zu schützen.
REISSWOLF verfügt über verschiedene Zertifizierungen und arbeitet nach etablierten Standards für Qualitätsmanagement, Informationssicherheit und die Vernichtung von Akten und Datenträgern.
- ISO 9001 – Qualitätsmanagement
- ISO/IEC 27001 – Informationssicherheit
- DIN 66399 – Vernichtung von Akten und Datenträgern
Wie werden meine physischen Poststücke gelagert?
Ihre Poststücke werden in dafür vorgesehenen Archiven von REISSWOLF gelagert. Zum Schutz der Dokumente kommen verschiedene physische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz.
Dazu können unter anderem Zugangskontrollen, Videoüberwachung, gesicherte Gebäudebereiche sowie Brandschutzmaßnahmen gehören.
Wo werden meine digitalen Postsendungen gespeichert?
Die digitalen Postsendungen werden unter Beachtung der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen gespeichert.
Sofern für den Dienst eine Speicherung ausschließlich in deutschen Rechenzentren zugesichert ist, erfolgt die Verarbeitung entsprechend dieser Vorgabe.
Wer hat Zugriff auf meine Postsendungen?
Bei einzelnen Verarbeitungsschritten können neben automatisierten Verfahren auch manuelle Tätigkeiten erforderlich sein. Diese werden durch entsprechend autorisierte Mitarbeiter von REISSWOLF durchgeführt.
Die mit der Verarbeitung betrauten Mitarbeiter werden für den sicheren und vertraulichen Umgang mit den Dokumenten geschult und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.